Rechtsanwalt
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Frank Becker

 

Verkehrsrecht:

Mobilität – eines der zentralen Themen unserer Zeit. Verkehr verbindet Menschen, führt aber auch immer wieder zu rechtlichen Problemen, die von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein können, teils aber auch stark in die persönliche Freiheit des Betroffenen eingreifen – denken wir nur an Fahrverbot oder gar Entzug der Fahrerlaubnis.

Verkehrszivilrecht

Hier geht es in aller Regel um die wirtschaftlichen Folgen von Verkehrsunfällen. Wer schuldet wem Schadenersatz? Wie ist die Haftungslage zu beurteilen? Kommt es möglicherweise zu einer Haftungsverteilung? Wie lässt sich der tatsächliche Unfallhergang unter Beweis stellen? Welche Schadenspositionen sind erstattungsfähig? Kann Ersatz des Wiederbeschaffungswerts oder der Reparaturkosten verlangt werden? Wie hoch ist bei Personenschäden ein mögliches Schmerzensgeld zu bemessen? – Fragen über Fragen, die einer qualifizierten Antwort bedürfen. Übrigens: Kennen Sie den „Haushaltsführungsschaden“?

Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht

Hier ist nicht nur – aber auch - an das klassische „Knöllchen“ zu denken. Lässt sich die Geschwindigkeitsmessung wirksam angreifen? Müssen Sie den Fahrer des auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugs benennen, wenn die Behörde danach fragt? Kann man Ihnen den angeblichen „Handy-Verstoß“ nachweisen? – Etwas mulmiger wird es den meisten Betroffenen dann, wenn Ihnen aus heiterem Himmel unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) vorgeworfen wird. „Fahrerflucht? Ich? Niemals! Ich weiß nicht einmal, etwas von dem angeblichen Unfall.“ Jetzt kommt es in hohem Maße darauf an, sich richtig zu verhalten, um erhebliche Nachteile zu vermeiden. – Aber nicht nur in Straßenverkehrsordnung (StVO) und Strafgesetzbuch (StGB) lauern Gefahren, auch viele andere verkehrsrechtliche Gesetze warten mit Bußgeld- und Strafvorschriften auf. Erlöschen der Betriebserlaubnis, Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, fehlender Versicherungsschutz könnten hier Stichworte sein.

Verkehrsverwaltungsrecht

Zumeist geht es hier um Fragen der Fahrerlaubnis. Wann muss die Fahrerlaubnis nach Entzug wieder erteilt werden? Darf die Behörde die Wiedererteilung von weiteren Voraussetzungen abhängig machen. Wie verhalte ich mich bei „negativem“ MPU-Gutachten? Wie verhält es sich mit der Beweislast bei angeblich fehlender Kraftfahreignung wegen Krankheit?