Rechtsanwalt
/

Frank Becker

 

Vertragsrecht

Sie haben die Vase aus der Ming-Dynastie auf einer einschlägigen Internet-Plattform ersteigert? Kaufvertrag! Aber welche Rechte stehen Ihnen zu, wenn Ihnen die Vase nach Erhalt nicht gefällt? Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da muss man dann schon genauer hinsehen.

Nachdem die Riesenfichte (siehe Schadensrecht) Ihr Dach zerstört hat, lassen Sie es neu eindecken. Werkvertrag! Nun gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Dachdecker aber nicht gerade harmonisch und Sie beenden den Vertrag vor Fertigstellung. Kann der Dachdecker gleich wohl den vereinbarten Werklohn verlangen? Die Antwort könnte Sie überraschen.

Sie beauftragen einen Sachverständigen für Arbeitssicherheit mit der Durchführung einer entsprechenden Schulung der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen. Dienstvertrag! Der von Ihnen erhoffte Lernerfolg bleibt aus. Was nun?

Ihr freundlicher Nachbar überlässt Ihnen übers Wochenende unentgeltlich sein Fahrrad zur Nutzung – könnte auch die 25-Meter-Yacht sein. Sind Sie sich bewusst, dass Sie vermutlich einen Leihvertrag geschlossen haben?

Ganz anders wenn Sie sich beim Nachbarn drei Eier holen, weil Sie gerade keine im Haus haben, aber welche für das Rührei mit Speck brauchen. Sie sagen zu, am nächsten Tag drei Eier zurückzubringen. Sie haben sich drei Eier „geliehen“? Nein, es dürfte sich vielmehr um ein Eier-Darlehn handeln. Leih- und Darlehnsvertrag unterscheiden sich in ihren Rechtsfolgen maßgeblich.

Die Liste zivilrechtlicher Verträge lässt sich beliebig verlängern: Miet- oder Pachtverträge, sonstige Gebrauchsüberlassungsverträge, Geschäftsbesorgungsverträge, Verwahrungsverträge, Treuhandverträge, Verträge eigener Art … und so fort … und so fort.

Zivilrechtliche Verträge prägen in vielen Bereichen unseren Alltag und gestalten unsere Lebenswirklichkeit.