Lassen Sie uns über Geld sprechen
Wie die meisten Rechtsanwälte erbringe auch ich meine Leistungen gegen eine Vergütung. Das Sprichwort "Fragen kostet nichts!" findet hier keine Anwendung, denn die Erteilung von Rat, also die Beantwortung rechtlicher Fragen, stellt eine wesentliche Tätigkeit des Rechtsanwalts dar, für die grundsätzlich auch eine Vergütung zu entrichten ist.. Dabei ist guter (!) Rat in der Regel nicht teuer, sondern seinen Preis wert.
Die anwaltliche Tätigkeit besteht natürlich nicht nur aus Beratung, sondern auch aus außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung, Erstellung von (Vertrags-)Entwürfen, Begleitung von Vertragsverhandlungen und manch Anderem.Grundsätzlich ist gesetzlich geregelt, welche Vergütung ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit beanspruchen kann. Eine ganz wesentliche Rechtsquelle ist insoweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Allerdings sind die Bestimmungen für den Laien ausgesprochen intransparent. Selbst Gebührenrechtsexperten tun sich im Einzelfall schwer, die zutreffende Vergütung zu bestimmen. Dies gilt um so mehr, als das RVG in den meisten Fällen keine der Höhe nach ganz konkret festgesetzte Gebühr vorsieht, sondern einen "Gebührenrahmen" eröffnet, innerhalb dessen der Rechtsanwalt die zutreffende Vergütung zu ermitteln hat.
In vielen Rechtsgebieten ist die Vergütung zudem abhängig von der Höhe des Streitwerts. Vereinfacht ausgedrückt: Geht es um wenig, ist die Vergütung niedrig. Geht es um viel, ist die Gebühr hoch. Das führt dazu, dass bei gleicher Bedeutung, rechtlicher Schwierigkeit und Aufwand des Anwalts je nach Streitwert Vergütung in ganz unterschiedlicher Höhe anfällt.
Häufig führt das Gebührenrecht zu Ergebnissen, die für den Mandanten überraschend sind - manchmal ist die Überraschung angenehm, machmal unangenehm.
Ich versuche solche Überraschungen von vorn herein zu vermeiden, in dem ich die Frage der Vergütung offen anspreche. Dabei werde ich Ihnen häufig nur eine grobe Einschätzung geben können, da die Vergütung stark vom Verlauf der Dinge abhängt. Lässt sich Ihre Forderung schon außergerichtlich durchsetzen? Ist ein Gerichtsverfahren erforderlich? Endet das Verfahren durch Urteil oder Vergleich? Legt die unterlegene Partei ein Rechtsmittel ein? All dies - und noch einiges mehr - hat Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Bitte scheuen Sie sich bei Anbahnung des Mandats nicht, mir Ihre Fragen zur Vergütung zu stellen.
Regelmäßig werde ich auf der Basis des Rechtsanwaltsgergütungsgesetzes tätig. Das Gesetz lässt allerdings auch Vergütungsvereinbarungen zu. Diese haben Vor- und Nachteile für beide Seiten. Auch darüber können wir gerne sprechen.
Die anwaltliche Tätigkeit besteht natürlich nicht nur aus Beratung, sondern auch aus außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung, Erstellung von (Vertrags-)Entwürfen, Begleitung von Vertragsverhandlungen und manch Anderem.Grundsätzlich ist gesetzlich geregelt, welche Vergütung ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit beanspruchen kann. Eine ganz wesentliche Rechtsquelle ist insoweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Allerdings sind die Bestimmungen für den Laien ausgesprochen intransparent. Selbst Gebührenrechtsexperten tun sich im Einzelfall schwer, die zutreffende Vergütung zu bestimmen. Dies gilt um so mehr, als das RVG in den meisten Fällen keine der Höhe nach ganz konkret festgesetzte Gebühr vorsieht, sondern einen "Gebührenrahmen" eröffnet, innerhalb dessen der Rechtsanwalt die zutreffende Vergütung zu ermitteln hat.
In vielen Rechtsgebieten ist die Vergütung zudem abhängig von der Höhe des Streitwerts. Vereinfacht ausgedrückt: Geht es um wenig, ist die Vergütung niedrig. Geht es um viel, ist die Gebühr hoch. Das führt dazu, dass bei gleicher Bedeutung, rechtlicher Schwierigkeit und Aufwand des Anwalts je nach Streitwert Vergütung in ganz unterschiedlicher Höhe anfällt.
Häufig führt das Gebührenrecht zu Ergebnissen, die für den Mandanten überraschend sind - manchmal ist die Überraschung angenehm, machmal unangenehm.
Ich versuche solche Überraschungen von vorn herein zu vermeiden, in dem ich die Frage der Vergütung offen anspreche. Dabei werde ich Ihnen häufig nur eine grobe Einschätzung geben können, da die Vergütung stark vom Verlauf der Dinge abhängt. Lässt sich Ihre Forderung schon außergerichtlich durchsetzen? Ist ein Gerichtsverfahren erforderlich? Endet das Verfahren durch Urteil oder Vergleich? Legt die unterlegene Partei ein Rechtsmittel ein? All dies - und noch einiges mehr - hat Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Bitte scheuen Sie sich bei Anbahnung des Mandats nicht, mir Ihre Fragen zur Vergütung zu stellen.
Regelmäßig werde ich auf der Basis des Rechtsanwaltsgergütungsgesetzes tätig. Das Gesetz lässt allerdings auch Vergütungsvereinbarungen zu. Diese haben Vor- und Nachteile für beide Seiten. Auch darüber können wir gerne sprechen.