Arbeitsrecht:
Man könnte geneigt sein, Arbeitsrecht nur als Unterfall des Vertragsrechts zu betrachten. Das ist zwar zutreffend, greift aber zu kurz. Arbeitsverträge sind eine ganz wesentliche Rechtsquelle im Arbeitsrecht und gestalten zu einem Gutteil das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch Tarifverträge nehmen unmittelbaren Einfluss auf den Inhalt der Arbeitsverhältnisse.
Aber der Inhalt des konkreten Arbeitsverhältnisses ist nicht der einzige Gegenstand des Arbeitsrechts. Zu erwähnen sind hier beispielsweise noch das kollektive Arbeitsrecht, das Verhältnis zwischen den Tarifvertragsparteien, die Betriebsverfassung oder verwaltungs- und ordnungsrechtliche Regelungen, wie z.B. Arbeitsschutzbestimmungen.
Wegen der hervorgehobenen Stellung des Arbeitsrechts in der täglichen Lebenswirklichkeit benötigt die Lösung entsprechender Problemstellungen in besonderem Maße Kreativität und Fingerspitzengefühl. Oft haben die Angelegenheiten für die Beteiligten geradezu existentielle Bedeutung: Der Arbeitnehmer bangt um sein Arbeitseinkommen und damit um seinen Lebensunterhalt; der Arbeitgeber möglicherweise um seine Wettbewerbsfähigkeit und damit den Fortbestand des Unternehmens. So sehr der Rechtsanwalt auch die Interessen der eigenen Partei – und nur dieser(!) – wahrzunehmen hat, so wird es doch gerade im Arbeitsrecht häufig angezeigt sein, einen fairen Interessenausgleich zu finden, der Risiken für die Beteiligten minimiert und Zukunftsperspektiven eröffnet.