Sonstige:
Grundsätzlich ist jeder Rechtsanwalt befugt, auf allen Rechtsgebieten tätig zu werden. Seine Ausbildung bereitet darauf vor und ist breit angelegt.
Ich bin auch außerhalb der oben näher beschriebenen Rechtsgebiete tätig. Die Rechtsquellen – Gesetze, Verordnungen, Gerichtsentscheidungen, etc. – sind allgemein zugänglich. Viele Rechtsgrundsätze gelten in (nahezu) allen Rechtsgebieten. Mir ist es daher ohne Weiteres möglich, mich in Thematiken einzuarbeiten, die nicht zu meinem Tagesgeschäft zählen.
Hier wird aber immer der Einzelfall zu betrachten sein. Zwei Kriterien sind für die meisten (potentiellen) Mandanten maßgebend – Zeit und Geld.
Zeit: Ich werde auch auf für mich eher „exotischen“ Rechtsgebieten zu überzeugenden Ergebnissen gelangen, aber zumeist erst nach einer Einarbeitungsphase. Der Kollege, der sich täglich mit der Materie befasst, wird hier im Zweifel schneller Ergebnisse produzieren. Gerade in Fristsachen spielt der Zeitfaktor eine entscheidende Rolle, so dass ich gegebenenfalls die Beauftragung eines spezialisierten Kollegen empfehlen müsste.
Geld: Es wird auch immer wieder einzelne Fälle geben, bei denen die Einarbeitung so aufwendig wäre, dass ich nur auf der Basis einer die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) übersteigenden Honorarvereinbarung tätig werden könnte. Hier ist die Beauftragung eines Spezialisten möglicherweise schlicht kostengünstiger.
Sprechen Sie mich in allen Ihren Rechtsangelegenheiten gerne an. Ich empfehle Ihnen orientiert am konkreten Einzelfall gerne die nach meiner Überzeugung zur Wahrnehmung Ihrer Interessen geeignetste Vorgehensweise.